Grundsätzliches, verständlich erklärt

FAQ

Ein Zusammenschluss von namhaften Gebäudetechnikfachbetrieben, welche unter dem Dach der SÜDWÄRME für Sie vor Ort Energielieferung anbieten und umsetzen.

  • Anlagencontracting
    Hier übernimmt die SÜDWÄRME die komplette Verantwortung für die Heizungsanlage, von der Investition über den Bau bis hin zum Betrieb

  • Betreiber-Contracting
    Hier übernimmt die SÜDWÄRME die Verantwortung für den wirtschaftlichen Betrieb der Heizungsanlage.
  • Wir mieten uns den Heizraum
  • Wir bauen eine Energieerzeugungsanlage ein
  • Wir finanzieren diese Energieerzeugungsanlage (Ausnahme: Betreiber-Contracting)
  • Wir betreiben diese Energieerzeugungsanlage vollverantwortlich und liefern Energie über die gesamte Vertragslaufzeit (10 – 15 Jahren)

Durch unsere Struktur besitzen wir die notwendige Kompetenz, verfügen über die erforderlichen Referenzen und die beruhigende Finanzstärke eines Konzernunternehmens, jedoch mit der Flexibilität des Mittelstandes.
Unsere große Stärke ist das Zusammenspiel der globalen Kompetenz der SÜDWÄRME-Zentrale mit der lokalen Fachkenntnis unserer Kompetenzzentren vor Ort.

Es sind eine Handvoll Gründe, die Contracting gerade aus finanzieller Sicht so attraktiv machen:

  • Sie als Kunde müssen kein eigenes Kapital aufwenden, um Ihre Energieerzeugungsanlage zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren (Erhalt der Liquidität trotz zwingender Sanierungs-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung muss aber nicht zwingend zu 100 % durch die SÜDWÄRME erfolgen, Sie können auch einen Teil der Investitionskosten als Baukostenzuschuss übernehmen (Energiekostensteuerung).
  • Ihre Kreditlinie bleibt unbeansprucht.
  • Die Energieanlagen gehen beim Contracting nicht – wie bei Eigenfinanzierung üblich – in Ihre  Bilanz (Aktiva) ein. Dies kann vorteilhaft bei der Unternehmensbewertung und Bilanzierung sein.
  • Die Energiekosten werden durch das Outsourcing transparenter und ermöglichen durch die vertragliche Festlegung der Contractingraten (Arbeits- und Grundpreise) Planungssicherheit über die Vertragslaufzeit.

Normalerweise können die Kosten für Investition und Instandsetzung vom Vermieter nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sondern sind Bestandteil des Mietpreises.

  • Bei der Wärmelieferung sind die Investitions- und Instandsetzungskosten im abzurechnenden Wärmepreis enthalten. 
    Vorteil für den Vermieter: Die Kaltmiete wird um diesen Anteil entlastet. Gewünschte Korrekturen sind über Baukostenzuschüsse möglich.

Hier muss man unterscheiden zwischen Neuvermietung und bestehenden Mietverhältnissen:

Neuvermietung:

Die Umlage der vollen Wärmelieferungskosten (inkl. der Investitionskosten) ist zulässig, wenn im Mietvertrag auf den Betriebskostenkatalog des § 2 BetrkV verwiesen wird, der die „eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme/Warmwasser“ enthält. 

Bestehende Mietverhältnisse:

Die Umstellung richtet sich nach § 556c BGB und der Wärmelieferungsverordnung.
Bei der Umstellung von Eigenversorgung auf Wärmelieferung muss eine Kostenneutralität gegenüber den bisherigen Betriebskosten eingehalten werden.
Hierbei ist grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

Ein Zusammenschluss von namhaften Gebäudetechnikfachbetrieben, welche unter dem Dach der SÜDWÄRME für Sie vor Ort Energielieferung anbieten und umsetzen.

  • Anlagencontracting
    Hier übernimmt die SÜDWÄRME die komplette Verantwortung für die Heizungsanlage, von der Investition über den Bau bis hin zum Betrieb

  • Betreiber-Contracting
    Hier übernimmt die SÜDWÄRME die Verantwortung für den wirtschaftlichen Betrieb der Heizungsanlage.
  • Wir mieten uns den Heizraum
  • Wir bauen eine Energieerzeugungsanlage ein
  • Wir finanzieren diese Energieerzeugungsanlage (Ausnahme: Betreiber-Contracting)
  • Wir betreiben diese Energieerzeugungsanlage vollverantwortlich und liefern Energie über die gesamte Vertragslaufzeit (10 – 15 Jahren)

Sie befreien sich von der Verantwortung für Ihre Heizungsanlage und profitieren dazu noch von handfesten wirtschaftlichen Vorteilen, wie:

  • Energieeffizienzgarantie sorgt für günstige Nebenkosten
  • Einsparung von Investitionen
  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Keine Rücklagenbildung für Instandhaltung, Reparatur oder Erneuerung erforderlich
  • Optimale Ausschöpfung von Förderprogrammen
  • Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
  • Wirtschaftliche und sichere Wärmeversorgung
  • Durch Bündelung der Einkaufsmengen günstiger Brennstoffbezug

Die Kosten der Wärmelieferung sind gemäß BetrkV umlagefähig

Sie befreien sich von der Verantwortung für Ihre Heizungsanlage und profitieren dazu noch von handfesten wirtschaftlichen Vorteilen, wie:

  • Energieeffizienzgarantie sorgt für günstige Nebenkosten
  • Einsparung von Investitionen
  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Keine Rücklagenbildung für Instandhaltung, Reparatur oder Erneuerung erforderlich
  • Optimale Ausschöpfung von Förderprogrammen
  • Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
  • Wirtschaftliche und sichere Wärmeversorgung
  • Durch Bündelung der Einkaufsmengen günstiger Brennstoffbezug


Die Kosten der Wärmelieferung sind gemäß BetrkV umlagefähig.

Sie befreien sich von der Verantwortung für Ihre Heizungsanlage und profitieren dazu noch von handfesten wirtschaftlichen Vorteilen, wie:

  • Energieeffizienzgarantie sorgt für günstige Nebenkosten
  • Keine Sonderumlage erforderlich
  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Keine Rücklagenbildung für Instandhaltung, Reparatur oder Erneuerung erforderlich
  • Optimale Ausschöpfung von Förderprogrammen
  • Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
  • Wirtschaftliche und sichere Wärmeversorgung
  • Durch Bündelung der Einkaufsmengen günstiger Brennstoffbezug


Für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten sind die Kosten der Wärmelieferung gemäß BetrkV  umlagefähig.

Sie befreien sich von der Verwantwortung für Ihre Energieerzeugung und profitieren dazu noch von handfesten wirtschaftlichen Vorteilen, wie: 

  • Energieeffizienzgarantie sorgt für günstige Betriebskosten
  • Einsparung von Investitionskosten, die für das Kerngeschäft investiert werden können
  • Unabhängiger von schwankenden Strompreisen
  • Reduzierung der Strombezugskosten
  • Optimale Ausschöpfung von Förderprogrammen
  • Verbesserung der Ökobilanz
  • Wirtschaftliche und sichere Energieversorgung
  • Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
  • Durch Bündelung der Einkaufsmengen günstiger Brennstoffbezug

Besondere Vorteile der dezentralen Stromversorgung
Industriebetriebe eignen sich hervorragend für den Einsatz der BHKW-Technik, da der über das BHKW erzeugte Strom überwiegend im Objekt selbst genutzt werden kann. Die Reduzierung der Strombezugsmenge vom EVU sorgt dafür, dass sich auch die Strombezugskosten deutlich reduzieren.

Und der Gesetzgeber legt noch was drauf:
Laut KWK-Gesetz vom 21.12.2015 erhalten Sie darüber hinaus für jede erzeugte Kilowattstunde Strom einen KWK-Zuschlag bis zu 8,00 ct/kWh1)

1)Abhängig von der elektrischen BHKW-Leistung und der Stromverwendung

Sie befreien sich von der Verantwortung für Ihre Heizungsanlage und profitieren dazu noch von handfesten wirtschaftlichen Vorteilen, wie:

  • Energieeffizienzgarantie sorgt für günstige Betriebskosten
  • Entlastung des Investitionshaushalts durch Übernahme der Investitionskosten durch uns
  • Sichere Haushaltsplanung durch feststehenden, transparenten Wärmepreis
  • Optimale Ausschöpfung von Förderprogrammen
  • Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
  • Wirtschaftliche und sicherer Energieversorgung
  • Durch Bündelung der Einkaufsmengen günstiger Brennstoffbezug
  • Reduzierung der Strombezugskosten
  • Verbesserung der Ökobilanz

Besondere Vorteile der dezentralen Stromerzeugung
Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen und Pflegeheime eignen sich hervorragend für den Einsatz der BHKW-Technik, da der über das BHKW erzeugte Strom überwiegend im Objekt selbst genutzt werden kann. Die Reduzierung der Strombezugsmenge vom EVU sorgt dafür, dass sich auch die Strombezugskosten deutlich reduzieren.

Und der Gesetzgeber legt noch was drauf:
Laut KWK-Gesetz vom 21. 12. 2015 erhalten sie darüber hinaus für jede erzeugte Kilowattstunde Strom einen KWK-Zuschlag bis zu 8,00 Ct/kWh1)

1)abhängig von der elektrischen BHKW-Leistung und der Stromverwendung

Sie befreien sich von der Verantwortung für Ihre Heizungsanlage und profitieren dazu noch von handfesten wirtschaftlichen Vorteilen, wie:

  • Energieeffizienzgarantie sorgt für günstige Betriebskosten
  • Entlastung des Investitionshaushalts durch Übernahme der Investitionskosten durch uns
  • Sichere Haushaltsplanung durch feststehenden, transparenten Wärmepreis
  • Optimale Ausschöpfung von Förderprogrammen
  • Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
  • Wirtschaftliche und sichere Energieversorgung
  • Durch Bündelung der Einkaufsmengen günstiger Brennstoffbezug

Durch unsere Struktur besitzen wir die notwendige Kompetenz, verfügen über die erforderlichen Referenzen und die beruhigende Finanzstärke eines Konzernunternehmens, jedoch mit der Flexibilität des Mittelstandes.
Unsere große Stärke ist das Zusammenspiel der globalen Kompetenz der SÜDWÄRME-Zentrale mit der lokalen Fachkenntnis unserer Kompetenzzentren vor Ort.

Ja, die Umsetzung von Contracting findet erfolgreich seit über 20 Jahren statt. Bewährte Vertragsbausteine bilden die konkrete Kundensituation individuell ab. So hat sich Rechtssicherheit im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung entwickelt.

a)  In der Praxis hat sich eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren durchgesetzt.
Diese Laufzeit entspricht in etwa der gewöhnlichen Nutzungsdauer einer Heizungsanlage. Die aus der Installation moderner Anlagentechnik resultierenden Investitionskosten werden somit auf die Nutzungsdauer von 15 Jahren umgelegt, das niedrigen Wärmekosten zu Gute kommt.

b)  Eine kürzere Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich, hat jedoch einen höheren Wärmepreis zur Folge, da die Investitionskosten auf eine kürzere Nutzungsdauer umgelegt werden.

c) Eine längere Vertragslaufzeit (> 15 Jahre) ist ebenfalls möglich, führt jedoch nur dann zu einer Reduzierung der Wärmekosten, wenn über den Grundpreis überwiegend Anlagenkomponenten finanziert werden sollen die eine deutlich längere Nutzungsdauer als 20 Jahre aufweisen (z. B. Gebäude, Nahwärmenetze, usw.)

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit haben Sie als Kunde verschiedene Möglichkeiten.

a)  Der Wärmelieferungsvertrag wird nicht verlängert. Die eingebaute Heizstation wird von Ihnen in Eigenregie weiter betrieben.

b)  Der Wärmelieferungsvertrag wird mit einer neuen Preisstruktur fortgesetzt bzw. verlängert.

c) Der Wärmelieferungsvertrag in der vorliegenden Form wird nicht verlängert.

Die zwischenzeitlich vorliegenden Rahmenbedingungen machen es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, die vorhandene Anlage auf die neue Entwicklung anzupassen.
Die Anpassung wird im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen und es wird ein neuer Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen, der den geänderten Rahmenbedingungen gerecht wird.

Dieser Fall ist bei SÜDWÄRME sehr unwahrscheinlich, da wir über eine sehr gesunde Finanzstruktur verfügen und auf einen Bestand von über 1.000 langfristigen Wärmelieferungsverträgen verweisen können.

a) Im Fall der Insolvenz des Kompetenzzentrums übernimmt ein anderes SÜDWÄRME-Kompetenzzentrum den Betrieb der Anlage.

b)  Im Fall der Insolvenz der SÜDWÄRME übernimmt das Kompetenzzentrum die Energieversorgung.

a)   Die Heizungsanlage wird in Ausübung der Dienstbarkeit eingebracht und wird somit nicht zum festen Bestandteil des Gebäudes.
Die Eigentumssicherung ermöglicht erst die Finanzierbarkeit der Wärmeerzeugungsanlage.

b)   Die Dienstbarkeit berechtigt und verpflichtet uns, das Gebäude über die Vertragslaufzeit mit Energie zu versorgen.
Besonders im Insolvenzfall ist dies ein sehr wichtiges Sicherungsinstrument für uns und für unser Refinanzierungsinstitut.

c)   Eine Dienstbarkeit ist mit Ausnahme bei einer 100 %-igen Eigenfinanzierung oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) immer erforderlich. Bei einer WEG reicht uns ein rechtsgültiger WEG-Beschluss für die Umstellung von Eigenbetrieb auf Wärmelieferung.

  • Planung, Bau und Finanzierung
  • Vollgarantiewartung
  • Bedienung der Anlage
  • Rund-um-die-Uhr-Fernüberwachung durch Ferndiagnose
  • Organisatorische Verwaltung der Anlage
  • Versicherung der Anlage
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Unterstützung beim Brennstoffeinkauf
  • 10-Punkte-Vertrauensgarantie

Es sind eine Handvoll Gründe, die Contracting gerade aus finanzieller Sicht so attraktiv machen:

  • Sie als Kunde müssen kein eigenes Kapital aufwenden, um Ihre Energieerzeugungsanlage zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren (Erhalt der Liquidität trotz zwingender Sanierungs-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung muss aber nicht zwingend zu 100 % durch die SÜDWÄRME erfolgen, Sie können auch einen Teil der Investitionskosten als Baukostenzuschuss übernehmen (Energiekostensteuerung).
  • Ihre Kreditlinie bleibt unbeansprucht.
  • Die Energieanlagen gehen beim Contracting nicht – wie bei Eigenfinanzierung üblich – in Ihre  Bilanz (Aktiva) ein. Dies kann vorteilhaft bei der Unternehmensbewertung und Bilanzierung sein.
  • Die Energiekosten werden durch das Outsourcing transparenter und ermöglichen durch die vertragliche Festlegung der Contractingraten (Arbeits- und Grundpreise) Planungssicherheit über die Vertragslaufzeit.

Normalerweise können die Kosten für Investition und Instandsetzung vom Vermieter nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sondern sind Bestandteil des Mietpreises.

  • Bei der Wärmelieferung sind die Investitions- und Instandsetzungskosten im abzurechnenden Wärmepreis enthalten. 
    Vorteil für den Vermieter: Die Kaltmiete wird um diesen Anteil entlastet. Gewünschte Korrekturen sind über Baukostenzuschüsse möglich.

Hier muss man unterscheiden zwischen Neuvermietung und bestehenden Mietverhältnissen:

Neuvermietung:

Die Umlage der vollen Wärmelieferungskosten (inkl. der Investitionskosten) ist zulässig, wenn im Mietvertrag auf den Betriebskostenkatalog des § 2 BetrkV verwiesen wird, der die „eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme/Warmwasser“ enthält.
 

Bestehende Mietverhältnisse:

Die Umstellung richtet sich nach § 556c BGB und der Wärmelieferungsverordnung.
Bei der Umstellung von Eigenversorgung auf Wärmelieferung muss eine Kostenneutralität gegenüber den bisherigen Betriebskosten eingehalten werden.
Hierbei ist grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

Ja, die Umsetzung von Contracting findet erfolgreich seit über 20 Jahren statt. Bewährte Vertragsbausteine bilden die konkrete Kundensituation individuell ab. So hat sich Rechtssicherheit im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung entwickelt.

a)  In der Praxis hat sich eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren durchgesetzt.
Diese Laufzeit entspricht in etwa der gewöhnlichen Nutzungsdauer einer Heizungsanlage. Die aus der Installation moderner Anlagentechnik resultierenden Investitionskosten werden somit auf die Nutzungsdauer von 15 Jahren umgelegt, das niedrigen Wärmekosten zu Gute kommt.

b)  Eine kürzere Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich, hat jedoch einen höheren Wärmepreis zur Folge, da die Investitionskosten auf eine kürzere Nutzungsdauer umgelegt werden.

c) Eine längere Vertragslaufzeit (> 15 Jahre) ist ebenfalls möglich, führt jedoch nur dann zu einer Reduzierung der Wärmekosten, wenn über den Grundpreis überwiegend Anlagenkomponenten finanziert werden sollen die eine deutlich längere Nutzungsdauer als 20 Jahre aufweisen (z. B. Gebäude, Nahwärmenetze, usw.)

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit haben Sie als Kunde verschiedene Möglichkeiten.

a)  Der Wärmelieferungsvertrag wird nicht verlängert. Die eingebaute Heizstation wird von Ihnen in Eigenregie weiter betrieben.

b)  Der Wärmelieferungsvertrag wird mit einer neuen Preisstruktur fortgesetzt bzw. verlängert.

c) Der Wärmelieferungsvertrag in der vorliegenden Form wird nicht verlängert.

Die zwischenzeitlich vorliegenden Rahmenbedingungen machen es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, die vorhandene Anlage auf die neue Entwicklung anzupassen.
Die Anpassung wird im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen und es wird ein neuer Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen, der den geänderten Rahmenbedingungen gerecht wird.

Dieser Fall ist bei SÜDWÄRME sehr unwahrscheinlich, da wir über eine sehr gesunde Finanzstruktur verfügen und auf einen Bestand von über 1.000 langfristigen Wärmelieferungsverträgen verweisen können.

a) Im Fall der Insolvenz des Kompetenzzentrums übernimmt ein anderes SÜDWÄRME-Kompetenzzentrum den Betrieb der Anlage.

b)  Im Fall der Insolvenz der SÜDWÄRME übernimmt das Kompetenzzentrum die Energieversorgung.

a)   Die Heizungsanlage wird in Ausübung der Dienstbarkeit eingebracht und wird somit nicht zum festen Bestandteil des Gebäudes.
Die Eigentumssicherung ermöglicht erst die Finanzierbarkeit der Wärmeerzeugungsanlage.

b)   Die Dienstbarkeit berechtigt und verpflichtet uns, das Gebäude über die Vertragslaufzeit mit Energie zu versorgen.
Besonders im Insolvenzfall ist dies ein sehr wichtiges Sicherungsinstrument für uns und für unser Refinanzierungsinstitut.

c)   Eine Dienstbarkeit ist mit Ausnahme bei einer 100 %-igen Eigenfinanzierung oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) immer erforderlich. Bei einer WEG reicht uns ein rechtsgültiger WEG-Beschluss für die Umstellung von Eigenbetrieb auf Wärmelieferung.